L'Alliance FFL

Charta der Nationen im Widerstand gegen die Scharia

Charta der Nationen im Widerstand gegen die Scharia

Präambel:

Wir, Organisationen und freie Bürger, verantwortlich für unser Handlungen, geloben im Namen und zur Erhaltung der Werte der Freiheit, der Laizität [die Trennung des Geistigen und des irdischen] und des gegenseitigen Respekts, wie sie in er Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben sind und die das Fundament unserer demokratischen Gesellschaften darstellen, die Gegenwart und die Einführung der Regeln der Scharia in unseren Hoheitsgebieten abzulehnen.

(1): Urteil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg * über Scharia vom 13. Februar 2003:« Der Gerichtshof hat entschieden, dass die Scharia im Widerspruch zu den Grundprinzipien der Demokratie steht, wie sie in der Konvention (der Menschenrechte) gedacht war.**»

Die Unterzeichner lehnen jeden Vorwurf des Rassismus oder der Fremdenfeindlichkeit ab. Die Scharia zu verurteilen ist ein politischer Akt, der mit den einzelnen Menschen und ihrer Persönlichkeit nichts zu tun hat. Es ist die Scharia, die ein inakzeptables System des Rassismus und der religiösen Fremdenfeindlichkeit aufbaut, indem sie die Menschen auf Grund ihres Glaubens oder ihres Geschlechts klassifiziert und hierarchisiert und indem sie einen Teil der Menschheit als unrein und minderwertig erklärt.

Die Scharia, die vorgibt, die Handlungen der Einzelnen zu regeln, unter der Androhung von spirituellen oder körperlichen Strafen im Namen eines Glaubens, ist eine Sammlung von Gesetzen, die auf fundamentale Art und Weise die durch die Verfassung garantierten Freiheiten und die Menschenwürde unserer Bürger verletzen und darauf abzielen, sie zu überreden, ihren unveräußerlichen Rechten abzuschwören, um sich in eine herabwürdigende Sklaverei zu begeben.

Wir, Organisationen und freie Bürger, verantwortlich für unser Handlungen, stellen die Unvereinbarkeit der Demokratie mit der Scharia fest und erklären sie für unerwünscht in unseren jeweiligen Ländern.

Mit der Unterzeichnung der vorliegenden Charta verpflichten wir uns dazu, uns für die Bewahrung unserer Mitbürger und unserer Gesellschaften vor der Scharia einzusetzen und mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln an ihrem definitiven Verbot mitzuwirken, unter Einhaltung der demokratischen Gesetze und Grundsätze.

Wir, Organisationen und freie Bürger, verantwortlich für unsere Handlungen, geloben im Namen und zur Erhaltung der Werte der Freiheit, der Laizität [Trennung von Religion und Staat] und des gegenseitigen Respekts, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben sind und die das Fundament unserer demokratischen Gesellschaften darstellen, die Gegenwart und die Einführung der Regeln der Scharia in unseren Hoheitsgebieten abzulehnen.

Wir verpflichten uns dazu:

– in jedem unserer Länder die Abstimmung von Gesetzen zu fördern, die die Lehre der Regeln der Scharia, die Förderung oder die Anstiftung, ob öffentlich oder privat, zu ihrer Anwendung als individuelle oder kollektive Verhaltensnormen in strafrechtliches Delikt verwandeln.

– in jedem unserer Länder die Annahme von wirksamen erzieherischen Maßnahmen zu fördern, die zu einem raschen Rückgang der mit der Einhaltung der Regeln der Scharia verbundenen sozialen Verhaltensweisen führen sollen.

(1): Urteil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg * über Scharia vom 13. Februar 2003: « Der Gerichtshof hat entschieden, dass die Scharia im Widerspruch zu den Grundprinzipien der Demokratie steht, wie sie in der Konvention (der Menschenrechte) gedacht war.**» Quelle in Englisch, Ziffer 15 zu dieser Seite: http://www.iilj.org/courses/documents/RefahPartisivTurkey.pdf

* Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist das höchste Gericht in Europa, was die Menschenrechte betrifft; seine Entscheidungen sind für die Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens verbindlich.

** Die Europäische Konvention der Menschenrechte, die von den europäischen Staaten unterzeichnet worden ist, ist ein Dokument, das in allen Unterzeichnerstaaten Gesetzeskraft hat.

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